Zu Produktinformationen springen
1 von 8

Jahreschallenge Geishas ♡Sparchallenge A6♡

Normaler Preis 17,50€
Normaler Preis Verkaufspreis 17,50€
Sale Ausverkauft
*zzgl. Versand ausgenommen: DOWNLOADS

♡♡♡ Jahreschallenge Geishas ♡♡♡

Eine Jahreschallenge mit den niedlichen Geishas. Es befinden sich immer zwei Monate auf einer Seite, die Rückseiten haben den passenden Tracker. Es sind 12 unterschiedliche Challenges zum rubbeln, würfeln, abstreichen und ausmalen. Die vorgegebenen Sparbeträge liegen zwischen 1€ und 18€. Bei den Challenges zum würfeln kann der Betrag auch höher als 18€ ausfallen, je nach Würfelglück. Die Jahreschallenge ist nur im Set erhältlich.
Deinen Fortschritt trägst du in den dazu passenden Tracker auf der Rückseite ein,
so hast du immer die Übersicht über deinen aktuellen Sparbetrag. 
Die Jahreschallenge ist passend für A6 Zippertaschen.

♡♡♡ Die Challenge ist von mir designt und wird auch von mir hergestellt. ♡♡♡

Bei Fragen, Problemen und Unklarheiten kannst du mich jederzeit kontaktieren.

♡♡♡ du bekommst ♡♡♡

  • 1x Dashboard mit Jahresübersicht auf der Rückseite
  • 6x Challenge (2 Monate je Challenge) ca.8cm x 15,4cm, beidseitig bedruckt / Tracker auf der Rückseite                                                                                                                    

♡♡♡ Material ♡♡♡

300g/m² Papier

- Rubbelsticker

Vollständige Details anzeigen

Einklappbarer Inhalt

♡♡♡ Angaben zur Produktsicherheit ♡♡♡

Hersteller:
Juliane Schmidt
Eduard-Rosenthal-Str. 27b
99423 Weimar
E-Mail: kundenservice@jujuzeitlos.com


Dieses Produkt kann je nach Bestellumfang verschluckbare Kleinteile enthalten und ist nicht für den Verzehr geeignet. Bei unsachgemäßer Handhabung besteht eine Schnitt- & Verletzungsgefahr. Durch eine ordnungsmäßige Verwendung besteht jedoch keinerlei Gefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

Share

Customer Reviews

Based on 1 review
100%
(1)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
0%
(0)
E
E.

Liebe die Geishas.
Mega schöne Jahreschallenge.

Aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.